Polizeimeldung: 201 / 2025
Dessau-Roßlau, den 07.11.2025

Polizeimeldungen ZVAD Dessau-Roßlau

Berichtszeitraum vom 06.11. bis 07.11.2025

Verkehrsgeschehen

- Geschwindigkeitskontrolle -
(Stadt Dessau-Roßlau)

Am Donnerstag, den 06.11.2025, wurde auf der B184 in Dessau-Roßlau, Ortslage Roßlau, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden insgesamt 4120 Fahrzeuge gemessen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wurden 217 Verstöße festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 131 km/h.

 

- Gegen einen Baum gefahren -
(Stadt Dessau-Roßlau)

Am Donnerstagabend, den 06.11.2025, kam es gegen 23:32 Uhr auf der L 120 zwischen Meinsdorf und Thießen zu einem Verkehrsunfall. Ein 47-jähriger Fahrzeugführer befuhr die L 120 mit seinem Kleintransporter Daimler Benz. Aus ungeklärter Ursache kam das Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Der Fahrzeugführer wurde durch den Aufprall im Fahrzeug eingeklemmt und wurde durch die Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit. Durch die Kollision erlitt der Fahrzeugführer schwere Verletzungen und wurde zur medizinischen Versorgung ins Klinikum Dessau-Roßlau verbracht. Die Unfallaufnahme wurde durch Polizeibeamte des ZVAD Dessau-Roßlau durchgeführt. Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der derzeitigen Ermittlungen. Das Fahrzeug war komplett beschädigt und wurde zur technischen Begutachtung sichergestellt. Für die Zeit der Unfallaufnahme und Bergung des Fahrzeuges war die L 120 zeitweise voll gesperrt. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von ca. 30.000€.

 

- Fahren ohne Fahrerlaubnis -
(Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde auf der BAB9 eine Fahrzeugkombination einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der ausgehändigten Dokumente des Fahrzeugführers. Konnte festgestellt werden, dass die vorgelegte Führerscheinklasse nicht zum Führen der tatsächlichen Fahrzeugkombination geeignet ist. Der 34-jährige Fahrzeugführer, späterer Beschuldigter, der Fahrzeugkombination PKW VW mit Anhänger war nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse für diese Kombination. Dem Beschuldigten wurde durch die Polizeibeamten der Sachverhalt erläutert und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Fahrzeugführer organisierte eigenständig einen neuen Fahrzeugführer, welcher die erforderliche Führerscheinklasse nachweisen konnte, zum Zwecke der Weiterfahrt.

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